Informationen zu Trainerfortbildungen/Lizenzverlängerungen
Verlängerung der verschiedenen Lizenzstufen
Trainerlizenzen verlieren nach Ablauf eines festgelegten Zeitraumes (C-Lizenz: 4 Jahre; B-Lizenz: 3 Jahre; A-Lizenz: 2 Jahre) ihre Gültigkeit, wenn sie nicht durch den Besuch entsprechender Trainerfortbildungen im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten verlängert werden. Diese UE müssen innerhalb des gültigen Zeitraums der Lizenz absolviert werden.
Der SHVV bietet für C- und B-Lizenz Trainer Fortbildungen an. Die Verlängerung der Trainer A-Lizenz ist nur über Trainerfortbildungen des DVV möglich. Trainer, die im Bereich des SHVV tätig sind, können ihre Lizenz nach Besuch der entsprechend notwendigen Anzahl von Fortbildungen über die SHVV-Geschäftsstelle verlängern lassen.
Lizenzen werden nur noch digital verlängert. Das Einsenden der Lizenz ist nicht mehr notwendig. Jeder Trainer kann sich die gültige Lizenz im SAMS-Mitgliederbereich aufrufen und ausdrucken.
Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen, die in einem anderen Landesverband absolviert wurden oder Veranstaltungen, die als zusätzliche UEs anerkannt werden sollen (Erste-Hilfe Kurse u.ä.), werden an der Lizenz hochgeladen und sollen nicht mehr an den SHVV geschickt werden.
Fortbildungen, die beim HVbV bzw. VMV absolviert wurden, sind bereits in SAMS vorhanden und brauchen nicht hochgeladen werden! Für die Anerkennung externer Fortbildungen wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 EUR erhoben.
Verlängerung von abgelaufenen Lizenzen
Eine Trainerlizenz, die wegen versäumter Fortbildungen ungültig geworden ist, kann innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit durch den Besuch von 30 UE wieder ihre Gültigkeit erhalten. Ist die Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, diese durch den Besuch von 60 UE wiederzuerlangen. In diesem Fall ist zuvor eine Absprache mit der Geschäftsstelle des SHVV erforderlich.
Anmeldung und Anerkennung von UE
Allein die Anmeldung zu einer Trainerfortbildung genügt nicht zur Verlängerung der Lizenz. Dies gilt auch dann, wenn die Fortbildung mangels ausreichender Anmeldungen nicht stattfindet. Daher gilt: Rechtzeitig an die Verlängerung der Trainerlizenz denken!
Bei Veranstaltungen, die nicht speziell im Bereich Volleyball angeboten werden, können ggf. UE zur Lizenzverlängerung angerechnet werden - allerdings nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle des SHVV. Der Besuch von Erste-Hilfe-Kursen und sportmedizinischen Veranstaltungen wird ab sofort pauschal mit 2 UE für die Lizenzverlängerung anerkannt.
Maximal die Hälfte der erforderlichen UE können über Online-Fortbildungen (MOOC, Webinare etc.) abgedeckt werden.
Fortbildungsangebote des SHVV
Grundsätzlich werden pro Jahr ausreichend Fortbildungen angeboten.
Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für Fortbildungen stehen ab sofort in SAMS bereit. Die Anmeldung kann über den Abteilungsleiter, den Vereinsfunktionär "Veranstaltungsanmeldung" oder über den Teilnehmer selbst erfolgen. Die Anmeldung erfolgt nach dem Mitgliederlogin in SAMS. Sofern noch kein Passwort zum Erst-Login vorhanden ist, wendet euch bitte an euren Abteilungsleiter oder an shvv-support@sams-server.de. Informationen zum Arbeiten mit SAMS stehen im SAMS-Wiki zur Verfügung.
Liegen bis zum Anmeldeschluss genügend verbindliche Anmeldungen vor, so findet die Fortbildung statt. Es erfolgt keine gesonderte Einladung (alle Informationen stehen in der Lehrgangsbeschreibung zur Verfügung). Bei zu geringen Anmeldezahlen erfolgt eine Absage. Lehrern, Übungsleitern und Trainern ohne Lizenz stehen die Fortbildungen selbstverständlich ebenfalls offen. Sollte die Möglichkeit zur Anmeldung im SAMS aufgrund der Überschreitung der Maximalteilnehmerzahl nicht mehr bestehen, kann über die Geschäftsstelle des SHVV ein Nachrückerplatz angefragt werden.
Die Teilnahmegebühren werden per Lastschrift eingezogen. Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist nur vor dem Anmeldeschluss möglich. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss wird der gesamte Teilnahmebeitrag einbehalten. Abmeldungen erfolgen schriftlich an die Geschäftsstelle des SHVV.
Hospitationsmöglichkeiten
Für jeden Trainer im Bereich des SHVV besteht die Möglichkeit, an Trainingseinheiten aktiv teilzunehmen/zu hospitieren, die von SHVV-Referenten oder Landestrainern geleitet werden. Bei Interesse sind die Einzelheiten mit dem jeweiligen Trainern abzusprechen. Trainingshospitationen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen als Fortbildungsmaßnahme für die Lizenzverlängerung anerkannt und bedürfen der Zustimmung des SHVV.
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die SHVV-Geschäftsstelle.
Hospitationsbogen_allgemein.pdf
19_Kontaktdaten_Trainer_für_Hospitationen.pdf
Fortbildungsangebote des LSV Schleswig-Holstein und anderer LSV/LSB und KSV/KSB - überfachliche Qualifizierung
Der LSV und andere LSB bzw. KSV/KSB bieten auch für Volleyballtrainer interessante sportartübergreifende Fortbildungen an. Sie bedürfen allerdings der vorherigen Zustimmung des SHVV, falls sie auf die Verlängerung von Volleyballtrainerlizenzen angerechnet werden sollen, da zum Einen der Umfang der anzuerkennenden UE abgestimmt werden muss und nur ein bestimmter Teil der zu erbringenden UE sportartenübergreifend sein kann. Informationen zu Fortbildungen gibt es z.B. auf folgenden Homepages: LSV-SH, HSB, LSB-MV, LSB-Niedersachsen.
Fortbildungsangebote anderer Volleyball-Landesverbände
Auch andere Volleyball-Verbände bieten für Volleyballtrainer interessante Fortbildungen an. Diese Fortbildungen werden vom SHVV zur Verlängerung der Trainerlizenzen in vollem Umfang anerkannt, sofern es sich um Präsenzveranstaltungen handelt. Die Teilnahme an Online-Fortbildungen (z.B. Volleyball-TrainerMOOC) wird mit maximal 8 UE pro Gültigkeitszeitraum berücksichtigt. Informationen zu Fortbildungen gibt es z.B. auf den Homepages der Volleyball-Verbände von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Fortbildungsangebote der Verwaltungsberufsgenossenschaft
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft bietet auch für Volleyballtrainer interessante Fortbildungen an. Sie bedürfen allerdings der vorherigen Zustimmung des SHVV, falls sie auf die Verlängerung von Volleyballtrainerlizenzen angerechnet werden sollen. Informationen zu Fortbildungen (u.a. Branche Sport) gibt es auf der Internetseite der VBG. Anmeldungen erfolgen online mit der Kundennummer des Vereins.
Fortbildungsangebote des DVV
Auf der DVV-Homepage gibt es ein Online-Modul für A-Trainer-Fortbildungen. Interessierte können sich dort online über Angebote informieren und anmelden.
"Zu verlangen, dass einer alles, was er je gelesen und gelernt, behalten hätte, ist wie verlangen,
dass er alles, was er je gegessen hätte, noch in sich trüge."
(Arthur Schopenhauer)